- Bewertungsabschreibung
- Ansatz eines Vermögensgegenstandes zu einem unter dem letzten Bilanzansatz liegenden Wert; bei abnutzbaren Anlagegütern Unterschreitung des um ⇡ Absetzung für Abnutzung (AfA) verringerten letzten Bilanzansatzes. I.d.R. Herabgehen auf den niedrigeren beizulegenden Wert oder den Teilwert (⇡ Abschreibung), bei Nichtkapitalgesellschaften auch auf den niedrigeren vernünftigen kaufmännischen Wert (§ 253 IV HGB). B. im Gegensatz zur AfA bei allen Vermögensgegenständen möglich.
Lexikon der Economics. 2013.